- 546 - 1240. o. T. Trebnitz. Bischof Thomas urkundet, dass er auf die Bitte der nobilis domina Gerdrudis, Aebtissin in Trebnitz, von dem Gute Gantkowo (auf der Rückseite der Urkunde steht von einer Hand des XV. Jahrhunderts: priv. Thome ep. Wr. sup. dec. in Santkoua [sic] alias Mönchhoff, et Olbog) an Stelle des Zehnten für ewige Zeiten je fünf Skot von der flämischen Hufe annehmen will, welche seinem nuncius zu Martini entrichtet werden sollen (ausgenommen ist die zehnte Hufe, die der Schulz stiftungsmässig frei hat), ebenso will er, von jeder Hufe in der Umgebung von Olboc (Mühlbock, vergl. oben No. 278) anstatt des ihm nach Krossen anzufahrenden Zehntgetreides einen halben Vierdung annehmen, gleichfalls mit Ausnahme der Lebus- (Schulzen-) und der Kirchenhufen (vergl. o. No. 522). O. Z. Orig. Staats-Archiv Trebn. 48 mit dem beschädigten S. des Bischofs an Pergamentstreifen. Wattenbach urtbeilte über die Urkunde: etwas verdächtig aber doch wohl echt. Auch ich kann trotz des echt scheinenden kleinen Siegelfragmentes die Bedenken nicht unterdrücken, welche mir namentlich die von einer ändern Urkunde desselben Ausstellers aus demselben Jahre, vergl. unten No. 560, durch aus verschiedene ungleich dickere Schrift erregt, ich möchte dieselbe erst gegen das Ende des XIII. Jahrhunderts setzen. Innere Gründe bestimmen Häusler in einer handschriftl. Bemerkung an die Echtheit der Urk. zu glauben; doch ist es bei den Trebnitzer Urkunden ja oft der Fall, dass das Stift in die Lage kam, zur Nachweisung eines thatsächlich geübten und vielleicht sogar ganz legal erworbenen Besitzrechtes eine Urkunde herstellen zu lassen, die eben nicht aus der Kanzlei des Herzogs oder Bischofs hervorgegangen sondern im Kloster (resp. in Leubus) angefertigt wurde, die wir also, so wie sie vorliegt, als eine Fälschung an sehen müssen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |